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Abgabetermin für Passänderungen
15. August
Passänderungen die das Sportjahr 2025 betreffen
Abgabetermin für die Änderungen ist: bis 15.08.2024 vom Verein zum Gau
per Post an Mitgliederverwalter: Stefan Apfelbeck, Obermoos 11, 94554 Moos oder per E-Mail: stefan.apfelbeck@schuetzengau-vilshofen.de
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass der Änderungsantrag vom Mitglied eigenhändig unterschrieben ist und der Stempel und die Unterschrift des 1. Schützenmeisters (des Erstvereines) auf dem Antrag ist.
Unterlagen, die nicht termingerecht oder unvollständig eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden und gehen an die Vereine zurück.
Zweitvereinseinträge können lt. Sportordnung nur dann vorgenommen werden, wenn das Mitglied im betreffenden Zweitverein auch gemeldet ist (Stichtag:15.08.2024). Sollte zum Stichtag keine Mitgliedschaft im Zweitverein bestehen, können die Zweitvereinseinträge nicht vorgenommen werden.
Änderungen, die vom Mitglied selbst online über MeinBSSB gestellt werden sind bis spätestens 15.09. möglich und bedürfen keinem zusätzlichen Papierantrag.