Informationen zu Startrechtsänderungen für das Sportjahr 2027
Der BSSB weist auf den Termin für die Passänderungen, die das Sportjahr 2027 betreffen, hin.
Änderungsanträge können von den Vereinen bis spätestens 15. August beim zuständigen Schützengau beantragt werden. Die Beantragung erfolgt elektronisch über ZMI. Zusätzliche Papieranträge oder unterschriebene Formulare sind hierfür nicht mehr erforderlich.
Alternativ zur Beantragung durch den Verein, ist die Beantragung von Änderungen auch über den Mitgliederbereich MeinBSSB durch die Mitglieder selbst möglich (über denMitgliederbereich auf der BSSB-Homepage oder über die MeinBSSB-App). Die Online-Anträge über MeinBSSB müssen bis spätestens 15. September gestellt werden.
Bei einem Erstvereinswechsel ist der Antrag immer über den neuen Erstverein zu stellen. Auch hier erfolgt die Beantragung elektronisch über ZMI bis spätestens 15. August ohne zusätzlichen schriftlichen Antrag.
Die Rückgabe des bisherigen Schützenausweises an den BSSB oder eine Verlusterklärung ist nicht mehr erforderlich. Der bisherige Ausweis kann selbst vernichtet werden.
Zweitvereinseinträge können gemäß Sportordnung nur vorgenommen werden, wenn das Mitglied zum Stichtag 15. August beim betreffenden Zweitverein gemeldet ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Eintrag nicht berücksichtigt werden.
Die Stichtage nochmals zusammengefasst:
Bis spätestens 15. August bei Antragstellung über ZMI (durch den Verein)
Bis spätestens 15. September bei Antragstellung über MeinBSSB (durch das Mitglied)