BSSB klärt Förderfähigkeit von Lichtschießanlagen – Bericht aus BSZ (11/2023)
BSSB klärt Förderfähigkeit von Lichtschießanlagen | Der Einbau ist unter bestimmten Bedingungen förderfähig
Kern jeder erfolgreichen Nachwuchsförderung im Schützenverein bzw. in der Schützengesellschaft ist ein attraktives Trainings- und Wettkampfangebot. Lichtschießanlagen gehören zweifelsohne dazu. Sie sprechen gerade die Jüngsten an und dienen so einem möglichst frühen Start ins Schützenleben….weiterlesen
![](https://i0.wp.com/schuetzengau-vilshofen.de/wp-content/uploads/2023/10/2023_10_28-FoerderungBSSB.png?resize=531%2C849)